Inkraftsetzung Verordnungen – Änderung



Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat folgende Verordnungen angepasst und erlassen hat. Diese treten wie folgt in Kraft:

1. Januar 2024

1. Januar 2025

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, Postfach 61, 3714 Frutigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Verordnungen können auch bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Der Gemeinderat

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