Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat folgende Verordnungen angepasst und erlassen hat. Diese treten wie folgt in Kraft:
1. Januar 2024
1. Januar 2025
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, Postfach 61, 3714 Frutigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Verordnungen können auch bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Der Gemeinderat
Zurück zur Übersicht