Inkraftsetzung Verordnungen – Änderungen



Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat infolge der Reglementsänderungen folgende zwei Verordnung neu angepasst und erlassen hat. Diese treten rückwirkend per 1. Januar 2018 in Kraft.

 

 

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, Postfach 61, 3714 Frutigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Verordnungen können bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder auf der Internetseite (www.reichenbach.ch) eingesehen und herunter geladen werden.

Der Gemeinderat

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