Inkraftsetzung Verordnungen – Änderungen



Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat folgende drei Verordnungen angepasst und erlassen hat.

Folgende Verordnungen treten rückwirkend per 1. Januar 2018 in Kraft:
Wassertarif
Abwassertarif

Folgende Verordnung tritt per 1. Januar 2019 in Kraft:
Verordnung über die Gehaltsklassenzusweisung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, Postfach 61, 3714 Frutigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Verordnungen können bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder auf der Internetseite
im Onlineschalter unter Verordnungen(www.reichenbach.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.

Der Gemeinderat

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