Inkraftsetzung Verordnungen – Revision



Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat folgende Verordnung in Bezug auf den Ablauf der Sitzungsvorbereitung in Art. 8 und Art. 11 neu angepasst und erlassen hat. Diese tritt per 1. April 2020 in Kraft.

Organisationsverordnung der Einwohnergemeinde Reichenbach i.K. (Revision)

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, Postfach 61, 3714 Frutigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Verordnungen können bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder hier eingesehen und herunter geladen werden.

Der Gemeinderat

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