Nachführung Archäologisches Inventar aller Gemeinden des Kantons Bern – Verfügung des Amtes für Kultur



Das Archäologische Inventar des Kantons Bern wurde gemäss Art. 13d der Bauverordnung (BSG 721.1) vom Archäologischen Dienst des Kantons Bern nachgeführt. Der aktuelle Stand liegt jetzt vor. Im Inventar wurden alle nachgewiesenen oder vermuteten archäologischen Stätten und Fundstellen (inklusive Einzelfunde) sowie Ruinen aufgenommen. Auf die öffentliche Einsichtnahme des nachgeführten Archäologischen Inventars folgt nun die Publikation der Verfügung über den Erlass des nachgeführten Archäologischen Inventars durch das Amt für Kultur.

Beschwerdefähig sind diejenigen Personen, Behörden und Organisationen, die bei der öffentlichen Einsichtnahme eine Ergänzung des Inventars verlangt haben. Die Frist für die schriftliche und begründete Einreichung von Beschwerden (Datum der Postaufgabe) beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Ressort Archäologisches Inventar, Postfach, 3001 Bern, dauert vom Montag, 8. November 2021 bis und mit Dienstag, 7. Dezember 2021 (30 Tage). Mit der Beschwerde kann nur gerügt werden, das Inventar sei unvollständig. Archäologische Fundstellen können nicht aus dem Inventar gestrichen werden.

In der Gemeinde Reichenbach hat es im Rahmen der öffentlichen Einsichtnahme keine Änderungen am Inventarauszug und an den Karten der archäologischen Fundstellen und Schutzgebiete gegeben.

Die Unterlagen können nachfolgend elektronisch oder ausgedruckt auf Papier beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, 3018 Bern vom 8. November 2021 bis am 7. Dezember 2021 nach vorheriger Anmeldung (adb.bauen@be.ch) oder 031 633 98 98 eingesehen werden.

Publikation

Archäologisches Inventar mit Plan

Mit der Veröffentlichung der Verfügung und dem ungenutzten Ablauf der Beschwerdefrist wird die Nachführung des Archäologischen Inventars aller Gemeinden des Kantons Bern in Kraft treten.

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