Neuer Gebührentarif für die Feuerungskontrolle



Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat am 14. Januar 2016 einen neuen Gebührentarif für die Feuerungskontrolle erlassen hat. Dieser tritt per 1. Februar 2016 in Kraft.

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