Die Alp- und Waldgebiete der Gemeinde Reichenbach sind erstmals vermarkt und vermessen worden. Ein Perimeterplan kann auf der Homepage der GEOGRID AG eingesehen werden: https://geogrid.ch/leistungen/amtliche-vermessung/
Der Plan für das Grundbuch und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der Amtlichen Vermessung liegen vom 19. November 2024 bis 19. Dezember 2024 in der Gemeindeverwaltung
Reichenbach öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIG, Artikel 38).
Die neuen Grundstücksgrenzen sind zudem im Geoportal ersichtlich: www.regiogis-beo.ch
Im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind folgende Mutationen hängig:
2020/2 ,2020/3 ,2020/5 ,2020/11 ,2020/12
2021/2 ,2021/18 ,2021/20 ,2021/23 ,2021/24 ,2021/25 ,2021/46 ,2021/55 ,2021/56 ,2021/58 ,2021/61
2022/4 ,2022/5 ,2022/15 ,2022/20 ,2022/26 ,2022/29 ,2022/32 ,2022/34 ,2022/35 ,2022/42 ,2022/46 ,2022/47
2023/8 ,2023/14 ,2023/16 ,2023/17 ,2023/24 ,2023/28 ,2023/29 ,2023/31 ,2023/32 ,2023/33 ,2023/36
Wer in seinem schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde Reichenbach schriftlich mittels Einsprache auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht (KGeoIG, Artikel 39).
Am Freitag, 29. November 2024 von 13.30 bis 16.30 Uhr und am Dienstag, 10. Dezember 2024 von 13.30 bis 17.00 Uhr werden die Projektleiter der GEOGRID AG im Auflagelokal zur Auskunftserteilung insbesondere zu Fragen betreffend den Liegenschaftsgrenzen, Nomenklaturen, Bodenbedeckungen (exkl. Wald) anwesend sein.
Wir bitten um Voranmeldung mit Angabe der Parzellennummer/n unter 033 655 30 48 (Claudio Beck, GEOGRID AG) oder c.beck@geogrid.ch
- Für den Freitag, 29. November 2024: Voranmeldung bis Dienstag, 26. November 2024
- Für den Dienstag, 10. Dezember 2024: Voranmeldung bis Freitag, 6. Dezember 2024
Weiter findet am Montag, 25. November 2024 um 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Reichenbach eine Informationsveranstaltung bezüglich der festgesetzten Waldgrenzen im Perimeter statt.
Neben den Grundeigentümern sind auch die Pächterinnen und Pächter herzlich zur Teilnahme eingeladen. Nach Erledigung der Einsprachen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die Amtliche Vermessung VAV, Artikel 29).
Einwohnergemeinde Reichenbach i.K.
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