Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Flugplatz zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die UeO Flugplatz liegt 30 Tage, vom 26. Januar 2022 bis und mit 24. Februar 2022 in der Gemeindeverwaltung auf. Das Mitwirkungsdossier kann zudem digital heruntergeladen werden:
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Reichenbach zu richten.
Die vollständige Publikation finden Sie hier
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