öffentliche Planauflage: geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 5 „Hotel Kientalerhof“



Der Gemeinderat Reichenbach bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 5 „Hotel Kientalerhof“ zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt , die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen vom 27.05.2021 bis 26.06.2021 bei der Gemeindeverwaltung Reichenbach im Kandertal zu den ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf. Ebenfalls können die Unterlagen nachfolgend heruntergeladen und eingesehen werden:

Überbauungsplan

Überbauungsvorschriften

Kurzbericht

Publikation

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Reichenbach, Bahnhofstrasse 30, 3713 Reichenbach, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

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