Änderung Überbauungsordnung „Bannwäldli, Mülenen“
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat am 12. Oktober 2017 beschlossene Änderung Überbauungsordnung „Bannwäldli, Mülenen“ in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 27. November 2017 genehmigt.
Die Überbauungsordnung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Frutigen und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Reichenbach i. K. den 30.11.2017
Der Gemeinderat
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