Publikation der öffentlichen Auflage nach Art. 60 BauG



Einwohnergemeinde Reichenbach im Kandertal Öffentliche Planauflage Zonenplanänderung ZPP 2 «Hauptstrasse, Reichenbach»
Der Gemeinderat Reichenbach i.K. bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die
Zonenplanänderung ZPP 2 «Hauptstrasse, Reichenbach», bestehend aus den nachfolgend aufgeführten
Unterlagen, zur öffentlichen Auflage:
Bestandteil der Auflage sind:

Weitere Unterlagen:

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 17. Januar bis am 15. Februar 2024 bei der Gemeindeverwaltung Reichenbach i.K. öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der
Gemeindeverwaltung Reichenbach, Bahnhofstrasse 30, Postfach 162, 3713 Reichenbach i.K. einzureichen.

Reichenbach i.K., 16.01.2024
Gemeinderat Reichenbach i.K.

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