Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV



Öffentliche Planauflage

Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Rossi» Kiental

Der Gemeinderat Reichenbach im Kandertal bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 07.09.2022 bis 07.10.2022, in der Gemeindeschreiberei Reichenbach im Kandertal öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei Reichenbach im Kandertal schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Reichenbach, den 02.09.2022
Der Gemeinderat

Publikation im Anzeiger

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