Publikation Stipendienverordnung Musikschulen



Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat am 12. April 2018 eine Stipendienverordnung für Schülerinnen und Schüler von Musikschulen erlassen hat.

Diese tritt per 1. April 2018 in Kraft. Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, Postfach 61, 3714 Frutigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen oder hier heruntergeladen werden.

Gemeinderat Reichenbach

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