Schutzkonzept für Sportanlagen – Aktualisierung



Das Schutzkonzept für Sportanlagen soll aufzeigen, wie im Rahmen der nach wie vor geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen  ein Trainingsbetrieb auf den gemeindeeigenen Sportanlagen und in den Turnhallen stattfinden kann. Aufgrund veränderter Voraussetzungen wurde das Schutzkonzept vom 11. Mai 2020 entsprechend überarbeitet.

Die aktuelle Version (gültig ab 10. August 2020) kann hier eingesehen werden.

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