Wir weisen die Bevölkerung darauf hin, dass gestützt auf Art. 13 des kantonalen Datenschutzgesetzes sowie Art. 3 des Datenschutzreglements der Einwohnergemeinde Reichenbach die Personendaten im Einwohnerregister für Listenauskünfte an private Personen gesperrt werden können. Mit der Sperrung im Einwohnerregister erfolgt automatisch auch eine Sperrung der Daten im Gemeinderegistersystem (GERES) des Kantons Bern. Andere Daten, die sich beim Kanton, bei der Kirchgemeinde, bei der Gemeinde oder bei einem Gemeindeverband befinden, sind davon ausgeschlossen.
Anträge für eine Datensperre sind schriftlich an die Einwohnerkontrolle Reichenbach zu richten. Ein Musterformular kann auf der Webseite der Gemeinde Reichenbach bezogen werden. Bitte legen Sie dem Gesuch eine Kopie Ihrer Ausweisschriften bei (Pass oder Identitätskarte).
Gemeindeverwaltung Reichenbach
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