Steuergeheimnis ab 1. Januar 2016



Alle im Steuerregister geführten Werte unterliegen ab dem 1. Januar 2016 grundsätzlich dem Steuergeheimnis. Den Gemeinden ist es ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr gestattet, die Steuerregister zu veröffentlichen oder öffentlich aufzulegen.

Mehr Informationen erhalten Sie auf TaxInfo-Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern.

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