Steuerrechnungen neu mit QR-Code



Im Laufe des 2022 wird die Kant. Steuerverwaltung die Vorgaben der Schweizerischen Post umsetzen und alle Rechnungen mit dem neuen QR-Code versehen.

Der Zahlungsverkehr in der Schweiz wird vereinheitlicht. Ab Ende September 2022 sind Zahlungen mit den orangen und roten Einzahlungsscheinen nicht mehr möglich. Die Kant. Steuerverwaltung versendet alle Rechnungen ab April 2022 mit dem neuen QR-Code. Damit setzt sie die Vorgaben der Schweizerischen Post fristgerecht um.

Haben Sie von der Kant. Steuerverwaltung im 2022 einen Einzahlungsschein für Vorauszahlungen oder für laufende Abzahlungsvereinbarungen erhalten?

Die Kant. Steuerverwaltung, Bereich Inkasso, sendet Ihnen bis September 2022 per Post automatisch neue QR-Rechnungen für Ihre Zahlungen. Laufende Abzahlungsvereinbarungen und vereinbarte Zahlungserleichterungen bleiben gültig. Bitte beachten Sie, dass Daueraufträge, die Sie mit dem alten Einzahlungsschein erstellt haben, von Ihrem Zahlungsinstitut ab Ende September nicht mehr ausgeführt werden. Solche Daueraufträge müssen Sie mit der QR-Rechnung neu erfassen. Bei Fragen wenden Sie sich direkt an Ihre Bank.

Möchten Sie neu Vorauszahlungen leisten?

In BE-Login im Bereich Steuern finden Sie die entsprechende Referenznummer unter > Meine Steuern bezahlen > Kontoauszug / Einzahlung > Zahlungsinformationen für E-Banking. Oder bestellen Sie für Ihre Überweisungen die gewünschte Anzahl QR-Rechnungen.

Sie können QR-Rechnungen auch wie folgt bestellen:

  • Elektronisch: Kontaktformular > im Feld «meine Anfrage» die Anzahl gewünschter QR-Rechnungen für Vorauszahlung angeben
  • Schriftlich: Steuerverwaltung des Kantons Bern, Postfach, 3001 Bern
  • oder direkt bei der für Sie zuständigen Inkassostelle

Vorauszahlungen leisten

Kantonale Steuerverwaltung

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