Öffentliche Mitwirkungsauflage
Der Gemeinderat Reichenbach bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Reichenbach zur öffentlichen Mitwirkung.
Die Auflage umfasst die folgenden Unterlagen:
Zonenplan Gewässerraum 1
Zonenplan Gewässerraum 2
Änderung Baureglement
Weitere Unterlagen:
Erläuterungsbericht
Kurzbericht
Gesuche (Ausnahmebewilligungen im Gewässerraum)
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 1. November bis und mit 2. Dezember 2022 in der Gemeindeverwaltung Reichenbach öffentlich auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Reichenbach,
Bahnhofstrasse 30, Postfach 162, 3713 Reichenbach im Kandertal, zu richten.