Anlässlich der letzten Abstimmung vom 27. November 2016 ist dem Abstimmungs- und Wahlausschuss aufgefallen, dass mehrere briefliche Stimmabgaben ungültig waren. Aus diesem Grund machen wir Sie hiermit auf die nötigen Anforderungen für die briefliche Stimmabgabe aufmerksam:
- Es ist zwingend das amtliche Zustell- und Antwortcouvert zu verwenden. Dieses muss zuge-klebt sein.
- Falls nur das Stimmcouvert (Innencouvert) abgeben wird, ist die Stimmabgabe ungültig.
- Die Ausweiskarte ist von der stimmberechtigten Person zwingend zu unterschreiben.
- Das Antwortcouvert darf nicht mehr als eine Ausweiskarte enthalten.
- Das Antwortcouvert muss rechtzeitig bei der Gemeinde eintreffen.
Ansonsten ist die briefliche Stimmabgabe ungültig.
Eine Anleitung mit den Hinweisen finden Sie jeweils auf dem Zustell- und Antwortcouvert.
Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeschreiberei gerne zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Reichenbach
Abstimmungs- und Wahlausschuss