ungültige Stimmabgaben bei Abstimmungen / Wahlen



Anlässlich der letzten Abstimmung vom 27. November 2016 ist dem Abstimmungs- und Wahlausschuss aufgefallen, dass mehrere briefliche Stimmabgaben ungültig waren. Aus diesem Grund machen wir Sie hiermit auf die nötigen Anforderungen für die briefliche Stimmabgabe aufmerksam:

  • Es ist zwingend das amtliche Zustell- und Antwortcouvert zu verwenden. Dieses muss zuge-klebt sein.
  • Falls nur das Stimmcouvert (Innencouvert) abgeben wird, ist die Stimmabgabe ungültig.
  • Die Ausweiskarte ist von der stimmberechtigten Person zwingend zu unterschreiben.
  • Das Antwortcouvert darf nicht mehr als eine Ausweiskarte enthalten.
  • Das Antwortcouvert muss rechtzeitig bei der Gemeinde eintreffen.

Ansonsten ist die briefliche Stimmabgabe ungültig.

Eine Anleitung mit den Hinweisen finden Sie jeweils auf dem Zustell- und Antwortcouvert.
Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeschreiberei gerne zur Verfügung.

Gemeindeverwaltung Reichenbach
Abstimmungs- und Wahlausschuss

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