Verkehrsmassnahme temporäre Temporeduktion



Öffentliche Bekanntmachung Verkehrsmassnahme

Die Einwohnergemeinde Reichenbach verfügt gemäss Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV) mit Zustimmungsverfügung des Tiefbauamts des Kantons Bern die folgende Verkehrsmassnahme:

Temporäre Verkehrsmassnahme; Temporeduktion von 60 auf 50 km/h im Bereich Reudlen / Alte Hauptstrasse Höhe Querung Alte Strasse Richtung Flugplatz von April 2023 bis Ende Oktober 2024 infolge Mehrverkehr der Sanierung Ortsdurchfahrt Frutigen zur Schulwegsicherung.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amtshaus, Postfach 61, 3714 Frutigen, erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Anzeiger sowie nach der Montage der Signalisation in Kraft.

Publikation im Anzeiger

Strassenkommission Reichenbach

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