Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat folgende Verordnung angepasst und erlassen hat:
- Gebührentarif zum Gemeindepolizeireglement (Hundetaxe)
Die neue Verordnung tritt per 1. Januar 2020 in Kraft.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, Postfach 61, 3714 Frutigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Verordnung kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder hier eingesehen und heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat
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