Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES



Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat am 18. Mai 2017 infolge der 6. Revision die Verordnung über die Berechtigung GERES neu angepasst und erlassen hat. Diese tritt rückwirkend per 1. Mai 2017 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, Postfach, 3714 Frutigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeschreiberei oder auf der Internetseite im Onlineschalter unter Verordnungen eingesehen und bezogen werden.

Zurück zur Übersicht