Inkraftsetzung
Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat folgende Verordnung erlassen hat:
Verordnung zum Parkplatzreglement der Einwohnergemeinde Reichenbach
Die Verordnung tritt per 1. September 2019 in Kraft.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, Postfach 61, 3714 Frutigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Verordnung kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder hier heruntergeladen werden
Der Gemeinderat
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