Verordnung zum Parkplatzreglement



Inkraftsetzung

Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat folgende Verordnung erlassen hat:
Verordnung zum Parkplatzreglement der Einwohnergemeinde Reichenbach

Die Verordnung tritt per 1. September 2019 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, Postfach 61, 3714 Frutigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder hier heruntergeladen werden

Der Gemeinderat

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