Abstimmungen / Wahlen

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind.

Stimm- und Wahllokal
Gemeindeverwaltung
Bahnhofstrasse 30
3713 Reichenbach
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Öffnungszeiten
Samstag von 19.00 bis 20.00 Uhr
Sonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr

Gesetzliche Grundlagen
Das Urnenwahlreglement finden Sie im Onlineschalter.