Wer aus der Gemeinde wegzieht hat dies bis spätestens am Tage des Wegzuges bei der Einwohnerkontrolle zu melden und die neue Wohnadresse anzugeben. Für die rechtzeitige Abmeldung der Minderjährigen und Bevormundeten sind deren gesetzlichen Vertreter verantwortlich.
Vorgehen wenn Sie Schweizer oder Schweizerin sind
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online über den E-Umzug erfolgen.
Folgende Unterlagen sind bei der persönlichen Abmeldung mitzubringen:
- Identitätskarte-/Pass
Um die Abmeldung (nur innerhalb der Schweiz möglich) online vorzunehmen klicken sie hier: Online abmelden E-Umzug
Vorgehen wenn Sie Ausländer oder Ausländerin sind
Die Abmeldung muss persönlich am Schalter erfolgen.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Ausländerausweis