Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat den Umzug innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle zu melden.
Achtung: Auch Umzüge innerhalb des gleichen Gebäudes müssen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
Für die rechtzeitige Meldung der Minderjährigen und Bevormundeten sind deren gesetzlichen Vertreter verantwortlich.
Vorgehen
Der Umzug kann persönlich am Schalter oder online gemeldet werden. Um Ihren Umzug online zu melden klicken Sie hier: E-Umzug
Kosten
Adressänderungen für Schweizer und Schweizerinnen innerhalb der Gemeinde kosten CHF 20.00 pro volljährige Person.
Adressänderungen für Ausländer und Ausländerinnen sind ebenfalls kostenpflichtig. Die Kosten müssen bei Abholung des Ausweises bar bezahlt werden.
Weitere Stellen…
Wo muss ich meine Adressänderung sonst noch melden? Checkliste Umzug