Wichtige Winterdienstinformation für Private



Die Bauverwaltung und die Winterdienstunternehmer haben festgestellt, dass immer wieder Schnee von privaten Liegenschaften auf öffentliche Strassen entsorgt wird. Dies ist ganz klar nicht gestattet. Die Schneeräumung auf den Gemeindestrassen liegt im öffentlichen Interesse und wird von der Gemeinde prioritär behandelt. Es kann nicht sein, dass Private ihren Schnee danach wieder auf der Strasse ablagern. Dies ist weder aus Sicherheitsüberlegungen noch aus Gründen der Haftung gestattet. Durch Räumungsarbeiten entstandene Schneemassen bei der Hauszufahrt oder dem Vorplatz sind von den betroffenen Grundeigentümern zu tolerieren und selber auf eigene Kosten zu entfernen.

Die Winterdienstunternehmer versuchen bei jedem Einsatz möglichst viel Rücksicht auf die verschiedenen Bedürfnisse zu nehmen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass dies nicht in jedem Einzelfall möglich ist.

Bauverwaltung Reichenbach

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