Zurückschneiden von Bäumen, Hecken & Sträuchern



Die Strassenanstösser werden gebeten, Bäume, Äste, Grünhecken, Sträucher sowie andere Bepflanzungen nach Vorschriften alljährlich bis zum 31. Mai und falls nötig, im Verlaufe des Jahres zurückzuschneiden.

Für Schäden, die durch nicht vorschriftsgemässes Zurückschneiden entstehen, ist der Grundeigemtümer haftbar.

Die genaue Masse und Abstände finden Sie hier

Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Besten Dank für Ihre Mitarbeit.

Bauverwaltung Reichenbach

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