
Die Gemeinde Reichenbach verfügt über 100 km Gemeindestrassen und mehr als 200 km Wanderwege. Alle diese Wege und Strassen müssen regelmässig unterhalten werden. Dazu setzen die Gemeinde und die Bäuerten verschiedene Wegmeister ein.
Strassenunterhalt / Winterdienst / Signalisation
Grundsätzlich ist der jeweilige Strasseneigentümer für den Unterhalt verantwortlich.
- Privatstrassen – Zuständig: Eigentümer
- Gemeindestrassen und Wanderwege – Zuständig: Bauverwaltung
- Kantonsstrasse – Zuständig: Oberingenieurkreis I Oberland
Winterdienst
Bei Fragen gibt die Bauverwaltung Auskunft Telefon 033 676 80 30.
Strassenaufbrüche / Inanspruchnahme
Strassenaufbrüche sind bewilligungspflichtig. Das Aufbruchsgesuch ist an die Bauverwaltung zu stellen.
Strassenbeleuchtung
Die Strassenlampen in der ganzen Gemeinde Reichenbach wurden auf LED umgerüstet. Zuständig bei Fragen ist die Bauverwaltung Reichenbach.
Strassenregister
Eine Liste mit der korrekten schreibweise der Strassennamen und in welchem Gebiet resp. Bäuert sie sich befinden, erhalten Sie hier: Offizielles Strassenregister
Kontakt
Bei Fragen gibt Ihnen die Bauverwaltung gerne Auskunft Telefon 033 676 80 30.
Gesetzliche Grundlagen
Das Strassen- und Parkplatzreglement sowie die dazugehörigen Verordnungen finden Sie im Onlineschalter.