Einladung zur Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2024



Dienstag, 4. Juni 2024, 20:15 Uhr, im Kirchgemeindehaus Reichenbach

Traktandenliste

  1. Jahresrechnung 2023; Beratung und Genehmigung
  2. Teilrevision Reglement Spezialfinanzierung Liegenschaften des Finanzvermögens; Genehmigung
  3. Teilrevision Reglement Spezialfinanzierung Vorfinanzierung Infrastrukturen Verwaltungsvermögen im allgemeinen Haushalt; Genehmigung
  4. Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe im Bereich der Elektrizitätsversorgung; Genehmigung
  5. Widmung Wohnung Schulhaus Scharnachtal; Genehmigung
  6. Zonenplanänderung von der Landwirtschaftszone in eine Zone mit Planungspflicht ZPP 2 «Hauptstrasse, Reichenbach» Gewerbezone; Genehmigung (Auszug Baureglement, Ausschnitt Zonenplan, Erläuterungsbericht)
  7. Abrechnung Outsourcing EDV; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
  8. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Geschäftsunterlagen liegen 10 Tage, Reglemente 30 Tage, vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Allgemeines

Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Festgestellte Verfahrensmängel müssen direkt an der Gemeindeversammlung gerügt werden (Artikel 49a Gemeindegesetz).

Das Protokoll wird spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden (Artikel 85 Organisationsreglement).

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, eingeladen.

Apéro

Im Anschluss an die Versammlung wird allen Teilnehmenden ein Apéro offeriert.

Der Gemeinderat

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